
Allgemeine Geschäftsbedingungen
S3 - Spiel Sport Sicherheit
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Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen
a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und
künftigen Verträge zwischen den Auftraggeber*innen und S3 – Spiel Sport Sicherheit,
im weiteren Verlauf „S3“ genannt.
b) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen der
Auftraggeber*innen gelten nur, wenn sie von S3 ausdrücklich und schriftlich anerkannt
und bestätigt werden.
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Angebote, Nebenabreden
a) Die Angebote von S3 sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich aller Preise.
b) Enthält eine Auftragsbestätigung seitens S3 Änderungen gegenüber dem Auftrag, so
gelten diese seitens Auftraggeber*innen als genehmigt, sofern diese nicht unverzüglich
schriftlich widersprechen.
c) Alle Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
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Auftragserteilung
a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung
durch S3, um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
c) S3 verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags
nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der
Wirtschaftlichkeit.
d) S3 kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung der Auftraggeber*innen Aufträge erteilen.
S3 ist jedoch verpflichtet, die Auftraggeber*innen von dieser Absicht schriftlich zu
verständigen und die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an Dritte
binnen 10 Tagen zu widersprechen.
e) S3 kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner*innen heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung von S3 Aufträge erteilen. S3 ist jedoch verpflichtet, die Auftraggeber*innen schriftlich zu verständigen, wenn er beabsichtigt, Aufträge durch Subplaner*innen durchführen zu lassen, und die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an Subplaner*innen binnen einer Woche zu widersprechen; in diesem Fall hat S3 den Auftrag selbst durchzuführen.
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Gewährleistung und Schadenersatz
a) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die
ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung
oder Teilleistung zu erfolgen hat.
b) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf
Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von S3 innerhalb angemessener Frist,die im Allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Fristbetragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieserFrist nicht geltend gemacht werden.
c) S3 hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§1299ABGB) zu erbringen.
d) Hat S3 in Verletzung seiner vertraglichen Pflichten den Auftraggeber*innen schuldhaft einen Schaden zugefügt, ist dessen Haftung für den Ersatz des dadurch verursachtenSchadens – wenn im Einzelfall nicht anders geregelt – bei leichter Fahrlässigkeit wie folgt begrenzt:
1) bei Rücktritt und bei Personenschäden ohne Begrenzung,
2) in allen anderen Fällen mit folgenden Begrenzungen:
- bei einer Auftragssumme bis 250.000,00 Euro: höchstens 12.500,00 Euro;
- bei einer Auftragssumme über 250.000,00 Euro: 5 % der Auftragssumme, jedoch höchstens 750.000,00 Euro.
3) Die Haftung bei Folgeschäden und entgangenem Gewinn ist auch bei grober
Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern im Einzelfall nichts anderes geregelt ist.
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Rücktritt vom Vertrag
a) Sämtliche Preise sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.
b) In den angegebenen Preisen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) enthalten.
c) Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer,ist unzulässig.
d) Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, hat die Zahlung ohne Abzüge
binnen 30 Tagen ab Rechnungslegung auf das von S3 genannte Konto einer Bank mit
inländischer Niederlassung zu erfolgen.
Im Fall des Zahlungsverzuges sind Zinsen in Höhe von 9,2 % per anno über dem
Basiszinssatz der EZB zuzüglich Mahnspesen zu entrichten.
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Preise, Leistungsumfang
a) Sämtliche Preise sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.
b) In den angegebenen Preisen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) enthalten.
c) Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer,ist unzulässig.
d) Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, hat die Zahlung ohne Abzüge
binnen 30 Tagen ab Rechnungslegung auf das von S3 genannte Konto einer Bank mit
inländischer Niederlassung zu erfolgen.
Im Fall des Zahlungsverzuges sind Zinsen in Höhe von 9,2 % per anno über dem
Basiszinssatz der EZB zuzüglich Mahnspesen zu entrichten.
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Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz von S3.
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Geheimhaltung
a) S3 ist zur Geheimhaltung aller von Auftraggeber*innen erteilten Informationen
verpflichtet.
b) S3 ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange die Auftraggeber*innen an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse haben. Nach Durchführung des Auftrages ist S3 berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. -
Schutz der Pläne
a) S3 behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen
(insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen) vor.
b) Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung,
öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur
mit ausdrücklicher Zustimmung von S3 zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.
c) S3 ist berechtigt, die Auftraggeber*innen verpflichtet, bei Veröffentlichungen und
Bekanntmachungen über das Projekt den Namen von S3 anzugeben.
d) Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat S3 Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass die Auftraggeber*innen nicht die Unterlagen von S3 genutzt haben, obliegen den Auftraggeber*innen. -
Rechtswahl, Gerichtsstand
a) Für Verträge zwischen Auftraggeber*innen und S3 kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich
zuständigen Gerichts am Sitz von S3 vereinbart.
Stand 19.07.2023


